Herrenchiemsee, Ehem. Augustiner-Chorherrenstift
HERRENCHIEMSEE
Ehem. Augustiner-Chorherrenstift Gemeinde Chiemsee Kuratie Frauenchiemsee, Erzdiözese München und Freising Ehem. Erzdiözese Salzburg Archidiakonat und Bistum Chiemsee. Klosterhofmark Herrenchiemsee Gericht Kling
Ehem. Stiftskirche S. 191 Ehem. Pfarrkirche oder Marienkirche S. 200 Sogenannter Kaiser- oder Fürstensaal S. 211 Sogenanntes Garten- oder Fürstenzimmer S. 226 Ehem. Bibliothek S. 234 Ehem. Speisesaal S. 242 Seekapelle S. 244
Zur Geschichte: Die Gründung einer Benediktinerabtei Sancti Salvatoris - vielleicht als Nachfolgerin einer noch früheren klösterlichen Niederlassung aus dem 7. Jh. - wird um 765 angenommen (dieses Datum wird auch auf die Benediktinerinnenabtei Frauenchiemsee bezogen). Weihe der Kirche 782. Das Kloster, zunächst im Besitz des Bischofs von Metz, kam 891 und dann endgültig 969 an das Erzbistum Salzburg. Die Benediktinerabtei erlosch im 10. Jh., wohl in Zusammenhang mit den Ungarneinfällen. Um 1125/30 gründete Erzbischof Konrad I. von Salzburg in Herrenchiemsee ein Augustiner- Chorherrenstift. Erster Propst war der sel. Hartmann, Chorherr aus St. Nikola in Passau und Domdekan in Salzburg, ab 1133 Reformator im Stift Klosterneuburg und ab 1140 Bischof von Brixen. Konrad I. schuf auch drei Archidiakonate im westlichen Teil der Erzdiözese: Gars, Herrenchiemsee und Baumburg. Zu Archidiakonen wurden die jeweiligen Pröpste der drei Stifte bestimmt. Eine weitere Auszeichnung brachte die Gründung der Diözese Chiemsee als Salzburger Suffraganbistum durch Erzbischof Eberhard II. von Salzburg 1215/17. Domkirche des neuen Bistums wurde die Stiftskirche auf Herrenchiemsee, doch war der jeweilige Bischof von Chiemsee in Salzburg residenzpflichtig. Nach der Ernennung des Bischofs war die feierliche Possessnehmung der Domkirche auf Herrenchiemsee vorgeschrieben, doch blieb die Stiftskirche Eigentum des Klosters, dessen Aufgabe auch die Unterhaltung der Kirche blieb.
Der Archidiakon hatte in seinem Gebiet große Vollmachten, etwa die Ehegerichtsbarkeit und die Disziplinargewalt über den Weltklerus. Archidiakonat Herrenchiemsee und Bistum Chiemsee waren topographisch nicht deckungsgleich. Das Gebiet des Archidiakonats Herrenchiemsee »umfaßte den westlichen Chiemgau bis zum Inn, nämlich die Altpfarreien Herren- und Frauenchiemsee, Eggstätt (mit Endorf), Prien (mit Aschau), Grassau (mit Übersee, Unterwössen und Schleching), Söllhuben, Rohrdorf (mit Samerberg und Neubeuern), Riedering (mit Stephanskirchen), Prutting (mit Söchtenau) und Vogtareuth, dazu den ganzen Tiroler Anteil der Erzdiözese Salzburg mit den Städten Kufstein, Rattenberg und Kitz-
bühel« (Bomhard, S. 8). Die Diözese Chiemsee erstreckte sich über die Osthälfte des Archidiakonats (die im 13. Jh. bestehenden Pfarreien Herrenchiemsee, Eggstätt, Prien, Söllhuben Grassau, Kirchdorf in Tirol, St. Johann in Tirol mit Kitzbühel Pillersee, Brixen im Tal und Söll). Dadurch ergaben sich zwischen dem Propst von Herrenchiemsee als »Archidiaconus natus« und dem Bischof von Chiemsee oft Konflikte.
Im Vergleich mit anderen Klöstern in Oberbayern hatte Herrenchiemsee nur mittelmäßigen Grundbesitz. Die Hofmark Herrenchiemsee selbst war die kleinste oberbayrische Klosterhofmark und umfaßte nur die Herreninsel und den kleiner Ort Urfahrn am Nordufer des Chiemsees, der Nordspitze der Insel gegenübergelegen, mit im Ganzen nur neun Anwesen Die Bedeutung des Stiftes Herrenchiemsee leitete sich nicht zuletzt von den großen inkorporierten Pfarreien her. Dies waren Eggstätt, Prutting und Riedering sowie (seit 1202) die große Pfarrei Prien (später in die Pfarreien Prien und Niederaschau aufgeteilt), die Pfarrei Kirchbichl in Tirol (seit 1217) und die vom Stift gegründete kleine Rodungspfarrei Hart bei Chieming.
Das 16. Jh. war auch in Herrenchiemsee – wie in vielen anderen Klöstern - eine Zeit des Niedergangs. Die Reformation fand Anhänger, und gleichzeitig kam das Kloster mehr und mehr in wirtschaftliche Schwierigkeiten, zu denen 1583 noch ein Klosterbrand kam. Die Pröpste waren nicht fähig, dem Verfall zu steuern. 1626 wurde Propst Augustin Taschner zur Resignation gezwungen.
Arsenius Ulrich, ein Chorherr aus Heilig Kreuz in Augsburg wurde 1627 als Propst postuliert, »ein Mann von tiefer, asketisch geprägter Frömmigkeit und ebenso klarem Blick für die weltlichen Geschäfte ... dazu von zielstrebiger, ausdauernder Willenskraft« (Bomhard Bd 3, S. 13). Während seiner 26jährigen Regierungszeit von 1627 bis 1653 wurde das Kloster innerlich erneuert und wirtschaftlich saniert. Umbau und Neuausstattung der Pfarrkirche Herrenchiemsee in den erster Jahren seiner Regierung waren bei der finanziell bedrängter Lage des Stifts eine erstaunliche Leistung. Trotz der Belastungen durch den 30jährigen Krieg wurde 1645/49 der Konvent
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bau, der Ostflügel des späteren barocken Gevierts, von Grund auf neu errichtet. Bei seinem Tod hinterließ Propst Arsenius ein religiös und wirtschaftlich blühendes Musterkloster.
Sein Nachfolger Rupert Kögl (1653-88) war ein ebenso guter Wirtschafter. Er ließ in seiner langen Regierungszeit alle Ökonomiegebäude des Stiftes und der inkorporierten Pfarreien erneuern. Er hatte das Amt eines verordneten Landschaftssteuerers des Rentamts Burghausen inne. 1657 konnte sich das Stift der Lateranensischen Kongregation anschließen und Rupert Kögl erhielt für sich und seine Nachfolger den Titel ›Lateranensischer Abt‹. Unter ihm wurde der Bräuhausstock errichtet, der Westflügel des Klostergevierts, dreistöckig wie der Konventstock. In hohem Alter begann Rupert Kögl den Neubau der Domstiftskirche, deren Chor noch unter ihm ausgestattet wurde.
Propst Sebastian Zollner (1688–91) regierte nur kurz, aber seinem Nachfolger Jacob Mayr (1691-1717) war wieder eine lange Regierungszeit beschieden. »Er war eine echt hochbarocke Kraftnatur, nicht frei von Schwächen, doch trotz manchen scheinbaren Wankelmuts imponierend durch die robuste
Unbeirrbarkeit, mit welcher er seine Ansprüche und Ziel auch gegen größte Widerstände durchzusetzen verstand, daz trotz seiner Prunkliebe ein vorzüglicher Haushalter« (ebenda S. 14). Neben seiner Eigenschaft als Propst von Herrenchiemsee war Jacob Mayr Dompropst des Bistums Chiemsee, Lateranensischer Abt, Archidiakon des Archidiakonats Herrenchiemsee, Kaiserlicher Hofpfalzgraf, seit 1696 päpstlicher Protonotar und Landschaftssteuerer des Rentamts Burghausen (in dieser Eigenschaft mit eigenem Einkommen, s. Seekapelle S. 244). Er ließ das Langhaus der neuen Stiftskirche ausstatten und baute den Südflügel des Klostergevierts, den sog. Kuchelstock bzw. Fürstenstock 1700/04. Als die Herreninsel im August 1704 von kaiserlichen Truppen besetzt wurde, wurde das Stift nicht nur völlig ausgeplündert, sondern es wurden von ihm auch 17000 fl. Brandschatzung erpreßt, Gelder, die zum großen Teil nur durch in fieberhafter Eile von Kirchenstiftungen und Privatpersonen aufgenommene Darlehen zusammengebracht werden konnten.
Doch es gelang Propst Mayr, innerhalb von wenigen Jahren alle diese Schulden wieder abzuzahlen und 1710/11 den Innen-



ausbau des »Kuchelstocks« wiederaufzunehmen. Gegen das Ende seines Lebens ließ er östlich vom Konventstock einen Barockgarten anlegen.
0 Mit dem Bischof von Chiemsee, Sigmund II. Carl Graf von Castel-Barco, lag er seit 1700 im Streit, der in den sich stets steigernden Ansprüchen des Bischofs wurzelte, die der Propst als Eingriffe in seine Rechte sah und entschlossen abwehrte, was seine Pflicht als Propst war: Er hatte das Kloster nach außen zu vertreten und seine Rechte zu wahren in einer Zeit, da Rechte durchaus noch fließend sein konnten und durch ständige Anmaßung Gewohnheitsrechte entstehen konnten, die schwer wieder rückgängig zu machen waren. So vertrat er dem Fürstbischof von Chiemsee gegenüber unerbittlich seine Rechte als Herr der Insel und Archidiakon des Archidiakonats Herrenchiemsee sowie die Rechte und Traditionen des Stiftes. Der Konvent war dabei durchaus nicht geschlossen auf seiner Seite, Mayr suchte und fand aber Unterstützung beim Geistlichen Rat in München, der den Bischof von Chiemsee als »ausländischen Souverän« betrachtete. Der oft ausartende Streit wurde in der »Concordia« des Jahres 1707 beigelegt, in der der Status des Archidiakons festgeschrieben wurde; er wurde bis zur Säkularisation nicht mehr angetastet (Naimer S. 30–34).
Propst Franziskus Pichler (1718–36) ließ ab 1727 den **letzten** der alten Klostertrakte, den Nordtrakt mit der Prälatur abbrechen und neu errichten. Der Plan stammte von P. Joseph Guldiman SJ aus Ellwangen.
Es folgte Propst Floridus Rappel (1736-59), der das neue Seminargebäude (heutiges Schloßhotel) errichten ließ, der Konventgarten erneuern, die Altöttingerkapelle ausstatten und die Bibliothek einrichten. Er war ein sog. »Landkind«, ein Bauerssohn aus Ettenhausen bei Schleching in der Pfarre Grassau. Seine Regierungszeit war in geistlicher wie weltlicher Hinsicht unumstritten, Klagen über ihn sind nicht bekannt. Unter seiner Leitung wuchs der Konvent beträchtlich an.
Aufhebung des Stifts 1803. Die Insel mit allen **Gebäuden** wurde versteigert und ging zunächst an den Kaufmann Carl von Lüneschloß. 1804, nach der Auflösung des Pfleggerichts Kling 1802, kamen die Chiemseeinseln an das Landgericht Traunstein. Mit der Pfarrorganisation 1806 wurde der Pfarrsitz der alten Klosterpfarrei Herrenchiemsee nach Breitbrunn verlegt. 1808 wurde das Bistum Chiemsee aufgelöst, 1811/12 das Archidiakonat Chiemsee aufgehoben.
1818 erwarb der Kaufmann Aloys von Fleckinger die Insel, 1840 Paul Graf von Hunoltstein, 1871/72 ein Konsortium württembergischer Holzhändler und endlich 1873 König Ludwig II. von Bayern. Seit dem Bau des Neuen Schlosses in Herrenchiemsee haben die ehemaligen Klostergebäude den Namen **Altes Schloß**. Heute untersteht die Insel der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.