Tübingen, Rathaus
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Von der einstigen Ausmalung zeugt der zwischen Kleiner und Großer Gerichtsstube im zweiten Obergeschoss gelegene Vorraum mit loggienähnlicher Scheinarchitektur und Gerechtigkeitsbildern von 1596. Jakob Züberlin malte dort in Grisaille auf Putz nach Vorlagen von Wendel Dietterlin und Tobias Stimmer.

Das Rathaus von 1435
Sonderstellung Tübingens durch das dortige Hofgericht
Tübingen war seit der Wiedervereinigung der beiden württembergischen Landesteile durch den Münsinger Vertrag von 1482 die zweite Haupt- und Residenzstadt der Grafschaft nach Stuttgart und später des Herzogtums.[1] Im Jahr 1477 hatte Graf Eberhard im Bart dort die Universität gegründet.[2] Von 1514 bis 1805 beherbergte Tübingen das oberste württembergische Hofgericht.[1] Es war ein Apellationsgericht, bei dem als höhere Instanz nach ungünstigen Urteilen Berufung eingelegt werden konnte.[3] Es tagte zwei- bis viermal jährlich im dritten Stock (zweiten Obergeschoss) des Tübinger Rathauses, mithin vermutlich in jenen Gerichtsstuben, denen der 1596 ausgemalte Vorraum vorgeschaltet war.[4]
Baugeschichte des Rathauses von 1435
Um den Bauplatz des heutigen Rathauses an der Westflanke des nach Norden stark abfallenden Marktplatzes an sich zu bringen, erwarben Schultheiß und Richter der Stadt Tübingen vor dem 28. Mai 1433 ein Bürgerhaus, das sie unmittelbar danach abbrechen ließen.[5] In einer Chronik wird der Baubeginn mit 1435 angegeben.[6] An den hölzernen Arkaden des Erdgeschosses kam bei ihrem Umbau 1909 die Jahreszahl 1435 zum Vorschein.[7]
Das Vorgängerrathaus lag talabwärts auf der anderen Seite der Ammer, gegenüber des Kornhauses.[8] Es wurde nach Fertigstellung des Rathauses am Marktplatz verpachtet. Da das Pachtgeld seit 1454 unter den Einnahmen der Stadt erscheint, geht man davon aus, dass spätestens damals alle Nutzer vom alten ins neue Rathaus transferiert waren.[8]1458 tagte das Gericht im Rathaus.[9]
Felix Schuster vertrat 1934 die Ansicht, das Rathaus habe über dem Sockelgeschoss anfangs nur zwei Obergeschosse besessen.[10] Das dritte Obergeschoss gilt als Zutat des 16. Jahrhunderts.[11] Der Ziergiebel stammt einer alten Chronik zufolge von 1598.[12]
Beschreibung und ursprüngliches Raumprogramm
Das Rathaus erhebt sich in seinem rechteckigen Kernbau über einer Grundfläche von 12 x 24 Metern.[13] Seine Traufseite richtet sich als viergeschossige Hauptfassade über sechs Fensterachsen nach Osten zum Marktplatz. Es handelt sich um einen hohen unterkellerten Fachwerkbau mit Satteldach. Ein einstiger Westflügel wurde 1909 abgebrochen und durch einen Neubau aus Stein der Stuttgarter Architekten Paul Schmohl und Georg Stähelin ersetzt.[8]
Im Keller des Rathauses wurde Wein gelagert. Im Erdgeschoss, dessen heutige stichbogenförmigen Arkaden von Schmohl und Stähelin von 1909 stammen,[8] öffneten sich die Metzig zur Beschau und Verkauf von Fleisch sowie die Salzstube, in der das damals noch monopolisierte Salz ausgegeben wurde.[14] Zudem befand sich dort ein kleines, wohl Kurzzeitgefängnis für Unruhestifter, Zechbrüder und Kirchenschwänzer.[15]
Im ersten Obergeschoss lag entlang der gesamten Traufseite der große zweischiffige Rathaussaal. Seine Holzdecke wurde von Stützen mit kräftigen Verstrebungen getragen.[16] Er diente Bürgerversammlungen und Festlichkeiten. Später nutzten ihn die Gerber als Warenlager, weshalb er in einigen Publikationen als „Lederbühne“ bezeichnet wird. In späterer Zeit wurde er unterteilt.[17]
Im zweiten Obergeschoss, wo sich der Vorraum mit den Gerichtsbildern befindet, reihten sich kleinere und größere Rats- und Gerichtsstuben auf, umgeben von Gelassen zur Aufbewahrung städtischer Gerätschaften.[18] In der Südostecke lag als lichtdurchfluteter Eckraum die Kleine Gerichtsstube. Reste ihrer einstigen Ausmalung konnten in den Fensterlaibungen als schablonenhaft aufgetragenes Beschlagwerksornament aufgedeckt werden.[19] Im Rechnungsjahr 1760/61 wurde die Kleine Gerichtsstube um eine Achse nach Norden erweitert und mit der heutigen Rokoko-Stuckdecke versehen.[20] 1952 amtierte dort der Oberbürgermeister.
Die Erweiterung der Kleinen Gerichtsstube um eine Achse nach Norden im Jahr 1760 ging auf Kosten des „Pfecht-Kämmerlein“, einem schmalen Raum zur Aufbewahrung der städtischen Eich- und Messgefäße.[21] Auf die Pfechtkammer folgte der fast zur Gänze ausgemalte Vorraum, bei dem es sich um eine Art Vestibül, beziehungsweise Ern handelte. Den Abschluss der Raumfolge nach Norden bildet die Große Gerichtsstube, die als Eckraum wiederum sehr viel Licht erhielt.
Am Außenbau betrachtet, verteilten sich die Fensterachsen des zweiten Obergeschosses von links nach rechts (von Süd nach Nord) wie folgt: Die erste Vierergruppe gehörte zur Kleinen Gerichtsstube in ihrer ursprünglichen Ausdehnung. Die folgende Vierergruppe teilte sich links in die Pfechtkammer und rechts den „Öhrn“, wobei sich der „Öhrn“ auch über die nächste Vierergruppe erstreckte. Die verbleibenden drei Vierergruppen von Fenstern gehörten zur Großen Gerichtsstube.
Der „Öhrn“ und seine räumliche Verteilerfunktion
Raumfunktion Ern, beziehungsweise Vestibül
Der ausgemalte Raum befand sich zwischen Großer und Kleiner Gerichtsstube, wobei vor Erreichen der Kleinen Gerichtsstube die Pfechtkammer mit den Messinstrumenten zu passieren war. Bei dem oben erwähnten Umbau der Kleinen Gerichtsstube im Rechnungsjahr 1760/61 wurde er als „Öhrn“, hochdeutsch also als Ern, beziehungsweise Flur oder auch Vorraum bezeichnet.
Der Schlosser Jakob Adam Stierle hatte damals „im Öhrn 1 Thür angeschlagen“.[22] Der Hafner Andreas Friedrich Schwab „hat in der Gerichts Stub das Täfer und das im Öhrn frisch gemauerte angestrichen“.[22] „Nach vollbrachtem diesem Bauwesen“ wurden „die Stub und der Gang von dem sich darinnen gesammelten vielen Unrath gesäubert“,[22]wobei es sich bei dem Gang nicht zwingend um den „Öhrn“, gehandelt haben muss.
Werner Fleischhauer bezeichnete den Raum 1934 als Vorraum.[23] 1971 nannte er ihn versehentlich Ratsstube und Sitzungssaal für Rat und Gericht.[24]
Ursprünglicher Zugang von Westen
Der Zugang erfolgte ursprünglich von Westen über die Tür mit der Beschlagwerkskartusche im gemalten Giebel. Zu dieser Tür führte von der Haaggasse an der Südseite des Rathauses eine freiliegende Holztreppe, die bei der Erweiterung des Gebäudes 1908 abgebrochen wurde.[25] Außer als Verteiler diente der „Öhrn“ vermutlich auch als Empfangsraum. Zumindest wird die Nachricht, das Hofgericht habe den Hofrichter „auf der Treppe“ mit einer Ansprache begrüßt, auf diesen über die hölzerne Freitreppe zugänglichen Raum bezogen.[26]
Die Ausmalung des „Öhrn“ durch Jakob Züberlin 1596
Zuweisung der Malereien an Jakob Züberlin
Die Zuweisung der monochromen, grau in grau ausgeführten Malereien an Jakob Züberlin (1556–1607) leistete Werner Fleischhauer, der 1934 hierfür mehrere gute Gründe vortrug.[27] Züberlin wurde 1556 in Heidelberg geboren. Zwischen 1584 und 1595 bedachte ihn Herzog Ludwig von Württemberg mit mehreren Aufträgen meist für Jagd- und Schlachtenbilder.[28] 1590–1593 war Züberlin aus der Ausmalung des großen Saals im Neuen Lusthaus in Stuttgart beteiligt. Er starb 1607 in Freudenstadt.
Verwendete Vorlagen
Werner Fleischhauer benannte 1934 erstmals die von Züberlin verwendeten grafischen Vorlagen: Sämtliche historische und biblische Darstellungen gingen, abgesehen von derjenigen des Gleichnisses vom Splitter und vom Balken im Auge, auf Holzschnitte des Schweizer Künstlers Tobias Stimmer (1539–1584) zurück.[29] Sie finden sich als Illustrationen in drei einschlägigen, von Fleischhauer eruierten Büchern,[30] die sich nach Auskunft des Tübinger Stadtarchivs in der einstigen Tübinger Ratsbibliothek nachweisen lassen.[31]
Die alttestamentlichen Geschichten gehen auf „Flavius Josephus, Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten, Straßburg (Theodosius Rihel) 1574“ zurück.[32] Die neutestamentlichen Szenen entstammten dem „Novum Testamentum“ in der Übersetzung von Erasmus von Rotterdam, publiziert in Straßburg 1576 bei Theodosius Rihel. Die römischen Exempla wurden dem Werk: „Titus Livius und Lucius Florus, Von Ankunft und Ursprung des römischen Reichs, Straßburg (Theodosius Rihel) 1575“ entnommen.[33]
In Natura konnte Züberlin von Tobias Stimmer dessen Ausmalung des großen Saals des markgräflichen Schlosses in Baden-Baden kennen. Sie entstand 1576–1578 und bildete nach Umfang und Anspruch Stimmers Hauptwerk.[34] Das Schloss wurde mitsamt seiner Dekoration 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg zerstört, doch haben sich Vor- und Nachzeichnungen sowie eine Beschreibung der auch dort teilweise monochromen Dekoration erhalten.[35] Die Saalausmalung in Baden-Baden gilt als wichtiges Vorbild für die Ausmalung des Stuttgarter Neuen Lusthauses,[36] an der Jakob Züberlin und Wendel Dietterlin beteiligt waren.
Die Ornamentik der Scheinarchitektur führte Fleischhauer auf die in Nürnberg 1593 und 1598 erschienene „Architectura“ von Wendel Dietterlin zurück.[37] Insbesondere Tafel 157 zeigt eine Portalädikula mit drei nebeneinander gereihten Pilaster und einer Justitia im gesprengten Giebel, die dem Eingang in die Große Gerichtsstube sehr nahe kommt.[38]Tafel 158 könnte das Vorbild für den Ädikulagiebel der Eingangstür abgegeben haben.[38]
Mögliche Konzeptionisten
Da die als Bildvorlagen dienenden Werke in der Ratsbibliothek vorhanden waren, geht man davon aus, dass ein Mitglied des Rats, der diese Bücher nach seinem Tod der Ratsbibliothek vermacht haben könnte, für die Auswahl der Szenen verantwortlich zeichnete.[31]
Den Architekturtraktat von Wendel Dietterlin dürfte Züberlin vom württembergischen Hof gekannt haben. Dietterlin gehörte 1590–1593 zusammen mit Züberlin und weiteren Malern des Herzogtums zu den Künstlern der inneren Ausgestaltung des Neuen Lusthauses in Stuttgart.[39]
Erhaltungszustand und Restaurierungen
Anlässlich der Erweiterung der Kleinen Gerichtsstube im Rechnungsjahr 1760/61 wurde die Tür zur Kleinen Ratsstube, die bis dahin ja nur in die Pfechtkammer geführt hatte, erhöht. Bei der Restaurierung 1952 kam die alte Schrift unter der oberen Hälfte der heutigen, im Barock neu beschrifteten Kartusche zu Tage.[40]
Eine spätere Zutat stellt die Landschaft zwischen der letzten Szene „Berufung des Lucius Quintus Cincinnatus“ und der Fensterwand dar. Hier befand sich ursprünglich ein Ziffernblatt der 1511 von Johannes Stöffler konstruierten astronomischen Uhr.[41] Sie wurde 1849 vom Gerichtserker im ersten Obergeschoss in den Fassadengiebel versetzt.
1908 wurden die Wandmalereien von dem Kunstmaler und Restaurator Karl Wennagel (gest. 1930) aus Stuttgart restauriert und bei dieser Gelegenheit mit Ölfarbe übermalt.[42] Bei der Restaurierung im Jahr 1952 durch Walter Hammer (1910–1980) nahm man die Übermalungen Wennagels ab, um möglichst nahe an den Originalzustand heranzukommen. Erforderliche Ausbesserungen und Ergänzungen blieben als solche sichtbar. Übermalungen fanden nicht statt.[43]
Die Technik der Wandgemälde wurde als Fresko angegeben.[43]Züberlin malte in hellgrauer Farbe auf dunkelgrauem Putz. Sein lockerer Pinselstich kam dadurch besonders gut zur Geltung.
Freie Ergänzungen bilden die Zone unterhalb der Szene mit dem Schulmeister von Falerii, da dort früher ein großer Kachelofen gestanden hatte.[43]Außerdem musste 1952 die rechte Seite der Portalädikula der Eingangstür symmetrisch ergänzt werden.[43] Die Inschriften oberhalb der Fenster sind moderne Zutaten auf der Grundlage einer Chronik von Crusius.[43]
Die scheinarchitektonische Rahmung
Rahmung in der Art einer Loggia
Als Sockel für die fast nahtlos ineinander übergehenden Gerechtigkeitsbilder malte Züberlin eine 1,45 Meter hohe Balustrade mit großen ornamentierten Feldern und stark profiliertem Gesims. Obwohl die Höhe der Balustrade und der Szenen in keiner Weise auf das Fensterband abgestimmt war, das wegen der Butzenscheiben ohnehin kaum einen Ausblick bot, vermitteln die drei nicht durchfensterten Wände den Eindruck einer Balustrade, über die hinweg man in eine Landschaft mit Gerechtigkeitsbildern blickt.
Verstärkt wird der Eindruck einer Balustrade mit Landschaftsausblick durch zierliche Säulen auf hohen Postamenten, die den Ausblick in der Art einer Loggia in einzelne Bereiche zerlegen. Begreift man die gemalten Säulen als Stützen einer Loggia, so würde sich deren Wölbung weit oberhalb der Balkendecke befinden. Die Scheinarchitektur trägt demnach dazu bei, den eher dunklen und nicht sehr großen Raum perspektivisch sowohl in der Tiefe als auch der Höhe zu weiten.
Gleichzeitig mit den zierlichen Säulen beginnen auf der Balustrade kräftige ornamentierte Pilaster, die den Unterzug der Balkendecke zu tragen scheinen. Die imaginäre Loggia ist in ihrer Tektonik also nicht konsequent durchgehalten, sondern bildet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Raum zu lesen. Immerhin erinnert sie typologisch an eine Gerichtslaube, also an die mittelalterliche Vorgabe, Gericht der Transparenz wegen unter freiem Himmel zu halten.
Der Illusion einer Loggia oder auch Gerichtslaube wirken am stärksten die drei großen scheinarchitektonischen Ädikulen der Türen zur Großen und Kleinen Gerichtsstube sowie dem Eingang entgegen. Ähnlich wie die Scheinarchitektur in ihrer Gesamtheit sind auch deren Einzelteile weniger von architektonischer Ordnung als vielmehr von möglichst großer Vielfalt bestimmt.
Portalädikulen
Die Tür zur Großen Gerichtsstube, deren gesprengter Giebel Justitia mit Schwert, Waage und Augenbinde rahmt, wird von zwei perspektivisch hintereinander gesetzten Pilasterädikulen mit schmalem eingezogenen Dreiecksgiebel gerahmt. Die Kapitelle gehören einer Phantasieordnung an. Etwas mehr Tektonik prägt die Ädikula zur Kleinen Gerichtsstube. Hier tragen Pilaster einer korinthisierenden Ordnung einen etwas breiteren Dreiecksgiebel, in dessen gesprengter Öffnung Prudentia mit Spiegel und Schlange thront.
Am meisten tektonisch wirkt die Ädikula des Eingangsportals. Hier stehen vor den Pilastern mit Blattkapitellen zwei gemalte Wächterfiguren, von denen die rechte mitsamt dem Pilaster 1952 völlig neu gemalt werden musste.[44] Außerdem war die Tür ursprünglich breiter als heute. Die Pilaster tragen einen Giebelaufbau mit Inschriftenkartusche. Dahinter hängt von der Decke ein gemalter Vorhang herab. Die Inschrift „PAX INTRANTIBUS“ (Friede den Eintretenden) bezeichnet die Tür als Eingang.
Die einzelnen Szenen und Personifikationen
Bei den Gerechtigkeitsbildern, die im folgenden ausgehend von der Fensterfront von rechts nach links besprochen werden, präsentieren immer zwei aufeinanderfolgende Szenen im Wechsel christliche und römische Exempla.[41] Bei acht Szenen (abzüglich der beiden Personifikationen über den Türen) entfallen vier auf die biblische, vier auf die römische Geschichte.
Rudolf Huber konnte darüber hinaus feststellen, dass inhaltlich immer ein biblisches und ein römisches Beispiel korrespondierten, die räumlich einander jeweils gegenüberlagen.[45] Bild 1 und 10 korrespondierten zum Thema Gerechtigkeit. Bild 2 und 8 behandelten die Idee der Selbstprüfung. Bild 4 und 7 widmeten sich der Verleugnung des Rechts. Bild 5 und 6 thematisierten die Treue gegenüber dem menschlichen Gesetz bis zum Opfertod.[45] Das Zusammentreffen der Paare vollzog sich demnach in der Raumecke zwischen den Wänden von Eingangstür und Tür zur Kleinen Gerichtsstube.
Christus und die Samariterin an Jakobs Brunnen
Auf dem Weg von Judäa nach Galiläa kam Jesus durch Samarien, wo er an einem Brunnen rastete, der Jakob gehörte. Als er eine Frau darum bat, für ihn etwas Wasser zu schöpfen, verweigerte sie ihm dies mit der Begründung, dass es zwischen den Juden und den Samaritern keine Gemeinschaft gäbe. Daraufhin offenbarte er sich als Messias. „Wer aber von dem Wasser trinken wird, das ich ihm gebe, den wird in Ewigkeit nicht dürsten“. (Joh. 4, 14)
Jesus sitzt mit lebhafter Gestik rechts an einem Brunnen während von links die Samariterin herantritt, um ein Gefäß in den Schacht herabzulassen. Ihre Haltung changiert zwischen Zurückhaltung und Zugewandtheit.
Die Vorlage von Tobias Stimmer entspricht der Szene Züberlins in der Komposition.[46] Züberlin hat lediglich den Heiligenschein von Christus weggelassen und die Frau mit einem strengen fragenden Blick versehen. Es handelt sich um einen Holzschnitt mit den Maßen 4,5 x 6,4 cm, enthalten in „Novum Testamentum, Straßburg 1576“.
Gleichnis vom Splitter und vom Balken im Auge
Die Szene verbildlicht das christliche Gleichnis „Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken im eigenen Auge nimmst du nicht wahr?“ (Lukas, 6,41). Es ist eine Mahnung an die Selbstprüfung des gerechten Richters.[47]Der überheblich selbstgefällige Mann mit dem Balken im Auge steht, der angegriffene mit dem Splitter im Auge sitzt. Beide gestikulieren ausdrucksvoll mit großen Händen.
Auch zu dieser Szene gibt es einen vergleichbaren Holzschnitt von Tobias Stimmer, der allerdings nicht das Gleichnis vom Balken, sondern das Thema des Selbsttadels und der Selbsttäuschung illustriert. Da es dem Narrenschiff von Sebastian Brant entstammt (Stultifera navis, Basel 1572), tragen die beiden Männer Narrenkappen.[48]
Tür mit Prudentia
Prudentia, die Personifikation der Klugheit und eine der vier Kardinaltugenden thront auf dem Giebel der gemalten Ädikula. In der Rechten hält sie den Spiegel, in der Linken die Schlange. Eine Stufe tiefer blickt zu ihrer Rechten eine Frau mit Krone, Zepter und den Gesetzestafeln empor, während die Frau zu ihrer Linken ein weiteres Zepter mit einem Kreuz an der Handhabe hält.[49] Der Thron der Prudentia wird von einem Baldachin mit lambrequinartigen Troddeln überfangen.
Die Inschrift „Allhier sitz ich an Gottes statt, beÿ mir die Stadt und Land findt Rath, so ich schon nicht kann Jedermann, nach seinem Willen und gefallen thun, so ist doch mein Gewissen rein, und Gott mein Trost und Lohn allein. 1760“. Die Inschrift ist in den Lettern barock, im Inhalt jedoch von 1596.[50] Das Original wurde bei der Restaurierung 1952 unter der oberen Hälfte der barocken Kartusche aufgedeckt.[43]
Bestrafung des Schulmeisters von Falerii

Als der römische Feldherr M. Furius Camillus die Stadt Falerii in Latium belagerte, bot ein Schulmeister die ihm anvertrauten Knaben den Römern als Geiseln an. Camillus wies das Angebot jedoch zurück und befahl den Schülern, ihren Verräter auszupeitschen und in die Stadt zurückzutreiben.[51] Die Szene illustriert die Bestrafung des Landesverrats.[47]
Camillus steht in Rüstung unter dem Eingang seines Feldherrenzelts. Mit gebieterischer Geste zeigt er nach rechts in Richtung des Schulmeisters, der nur mit einem Lendenschurz bekleidet von seinen Schülern mit Ruten geschlagen wird. Als Vorlage diente Züberlein ein Holzschnitt von Tobias Stimmer im Format 7,3 x 10,5 cm. Er hielt sich treu an das seitenrichtig übernommene Vorbild aus dem Buch „Titus Livius und Lucius Florus, Von Ankunft und Ursprung des römischen Reichs, Straßburg (Theodosius Riehl) 1575“, dort Livius V, Jahr 361.[52]
Kampf des Titus Manlius mit dem Gallier auf der Tiberbrücke

Der junge Römer Titus Manlius hatte sich als opferbereiter Bürger freiwillig zu dem Zweikampf auf der Brücke gemeldet. Die Szene illustriert Treue und Gehorsam gegenüber dem Staat.[47] Links im Bild ist auf der Brücke der Zweikampf zu sehen, bei dem der von seiner römischen Rüstung geschützte Krieger die Oberhand behält. Rechts im Bild steht eine Gruppe staunender Soldaten, von denen einer einen Morgenstern hält.
Züberlin folgte auch in dieser Szene getreu und seitenrichtig einem Holzschnitt von Tobias Stimmer im Format 7,3 x 10,5 cm. Er entnahm ihn dem Buch „Titus Livius und Lucius Florus, Von Ankunft und Ursprung des römischen Reichs, Straßburg (Theodosius Riehl) 1575“, dort Livius VII, Jahr 394.[53]
Abrahams Opfer
Abraham ist dabei, das Schwert aus der Scheide zu ziehen, um seinen Sohn Isaak zu opfern. Isaak kniet als Rückenfigur mit entblößtem Oberleib, betend und bereit, den tödlichen Hieb entgegenzunehmen. Auf dem Opferaltar lodert eine Öllampe. Von links ober stößt der rettende Engel herab während das als Ersatz geschickte Böcklein klein hinter der fingierten Säule der Scheinarchitektur hervorschaut.
Die Vorlage von Tobias Stimmer, der Züberlin genau folgte, entstammt dem Werk „Flavius Josephus, Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten, Straßburg (Theodosius Rihel) 1574“.[54] Es handelt sich um einen 11 x 15 cm großen Holzschnitt.
Davids Kampf mit Goliath
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David und Goliath stehen einander unmittelbar gegenüber. Offenbar hat der als muskulöse Rückenfigur gezeigte David in einfacher Hirtenkleidung bereits den ersten Stein auf Goliath geschleudert, da der frontal gezeigte Riese in Helm und Rüstung strauchelt und sich an seiner Lanze festhält. Den zweiten Stein hat David in die Schleuder eingelegt. Den dritten holt er aus der Hirtentasche. Im Hintergrund stehen sich links das Heer der Israeliten und rechts das der Philister gegenüber. Das Thema illustriert die Bestrafung der Gotteslästerung.[41]
Die Szene folgt dem 11 x 15 cm großen Holzschnitt von Tobias Stimmer aus dem Buch „Flavius Josephus, Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten, Straßburg (Theodosius Rihel) 1574“.[55] Züberlin hat lediglich die Bäume hinzuerfunden. Ebenfalls hinzuerfunden hat er den Hirschkopf und den eines Rehs am unteren Bildrand, die einander über eine ornamentierte Vase hinweg anschauen.
König Lucius Tarquinius beauftragt Sohn Sextus mit Vernichtung führender Patrizier der Stadt Gabii
König Lucius Tarquinius wurde wegen seiner Willkürherrschaft aus Rom vertrieben. Als er die Stadt Gabii etwa 20 km östlich von Rom belagerte, ging sein Sohn Sextus Tarquinius in die Stadt und gab vor, sich von seinem harten Vater losgesagt zu haben. Er genoss daraufhin das Vertrauen der Gabiner. Um dennoch Befehle von seinem Vater zu erhalten, schickte er einen Boten zu ihm. Der Vater sagte dem Boten nichts, doch spazierte er mit ihm durch den Garten und schlug mit einem Stab die höchsten Kapseln eines Mohnfeldes ab.
Als der Sohn von dieser Handlung Bericht erstattet bekam, wusste er, dass er die vornehmsten und einflussreichsten Männer von Gabi zu ermorden hatte.[56] Nach dem Tod ihrer Obersten war die Stadt geschwächt und lieferte sich selbst den Römern aus. Laut Huber warnte die Szene aus Livius I, Jahr 219 vor Überheblichkeit.[41] Man könnte sie aber auch als Warnung vor arglosem Vertrauen und Achtsamkeit gegenüber möglichem Verrat deuten.
Im Vordergrund steht der König, der scheinbar zufällig, ohne genau hinzusehen, die obersten Mohnkapseln seines Feldes geköpft hat. Neben ihm wartet der Bote mit gesatteltem Pferd und einem Posthorn um den Hals. Im Hintergrund ist ein höfischer Garten mit Parterre und zierlicher Gartenlaube zu sehen.
Auch diese Szene geht auf einen Holzschnitt im Format 7,3 x 10,5 cm von Tobias Stimmer aus dem Werk „Titus Livius und Lucius Florus, Von Ankunft und Ursprung des römischen Reichs, Straßburg (Thodosius Riehl) 1575“ zurück.[57]Allerdings stimmen nur die Figuren mit der Vorlage überein. Der Hintergrund zeigt bei Stimmer eine Landschaft und ein Tor, durch das ein Mann tritt. Da die Gartenlaube im Hintergrund des Tübinger Wandgemäldes etwas chinois wirkt, könnte sie auf eine Übermalung von 1760/61 zurückgehen.
Tür mit Justitia
Justitia sitzt frontal dem Betrachter zugewandt mit Augenbinde und entblößtem Oberkörper über der Tür zur Großen Gerichtsstube. In der Rechten hält sie das Schwert, in der Linken die Waage. In der Kartusche über dem Türsturz ist folgende Inschrift nebst Datierung zu lesen: „Die Gerechtigkeitt bin ich genantt. Die augen mir verbunden seyn, dem Reich und Armen gleich bekandt, Das[s] Reich, und Arm hab gleichen Schein. 1596“ Im Unterschied zu Prudentia, die ja nur in die Kleine Gerichtsstube führt, hat Justitia keine Assistenzfiguren.
Berufung des Lucius Quintus Cincinnatus
Cincinnatus galt als Exempel römischer Tugend und Schlichtheit. Seine Berufung von der bäuerlichen Arbeit am Pflug weg zu den Staatsgeschäften diente als Beweis für die Ehrbarkeit seines Standes.[41]
Im Bild drückt Cincinnatus mit kurzer Hose und großem schattenspendenden Hut kraftvoll den Pflug in die Erde, der der vor den Pflug gespannte Ochse nach rechts aus dem Bild zieht. Von links kommen die in Rüstung und Toga gehüllten Senatoren. Mit lebhafter Gestik überzeugt ihr Anführer den als Bauer arbeitenden, von der Abstammung jedoch adligen Cincinnatus von seiner neuen Aufgabe. Die literarische Quelle: Livius III, Jahr 295.[41]
Die von Züberlin verwendete Vorlage stammt von Tobias Stimmer aus dem Werk „Titus Livius und Lucius Florus, Von Ankunft und Ursprung des römischen Reichs, Straßburg (Theodosius Riehl) 1575“.[58] Der Holzschnitt hat die Maße 7,3 x 10,5 cm. Züberlin folgte ihm bis ins Detail.
Programm und Synthese
Die besondere Aufgabe des in Tübingen beheimateten obersten württembergischen Hofgerichts kam im Programm des Vorraums mehrfach zum Ausdruck. Die Bilder und Gleichnisse aus dem Alten und dem Neuen Testament sowie aus der römischen Geschichte appellierten an Treue und Gehorsam gegen Gott und gegen den Staat, an Unvoreingenommenheit, Selbstprüfung, Wachsamkeit und Gerechtigkeit der Richter.
Bibliographie
- Dietterlin, Architectura, 1598 = Wendel Dietterlin, Architectvra. Von Außtheilung, Symmetria vnd Proportion der Fünff Seulen, und aller darauß volgender Kunst Arbeit, von Fenstern, Caminen ... , Nürnberg 1598 (erste Auflage Nürnberg 1593).
- Fleischhauer, Renaissance, 1971 = Werner Fleischhauer, Renaissance im Herzogtum Württemberg, Stuttgart 1971.
- Fleischhauer, Stuttgarter Lusthaus, 1932 = Werner Fleischhauer, Die Malereien im Stuttgarter Lusthaus, in: Württembergische Vergangenheit. Festschrift des Württ. Geschichts- und Altertumsvereins zur Stuttgarter Tagung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine im September 1932. Festschrift Peter Goeßler, Stuttgart 1932, S. 305–333.
- Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934 = Werner Fleischhauer, Die Renaissancemalereien im Vorraum des 2. Stocks, in: Schwäbisches Heimatbuch 1934, hg. von Felix Schuster, Stuttgart 1934, S. 56–59.
- Geissler, Zeichner, 1969 = Heinrich Geissler, Zeichner am württembergischen Hof um 1600, in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, 6 (1969), S. 79–126.
- Hollstein’s German 1400–1700, 80, 2014 = Hollstein’s German Engravings, Etchings and Woodcuts 1400–1700, Bd. 80: Tobias Stimmer, hg. von Paul Tanner, Ouderkerk aan den Ijssel 2014.
- Hollstein‘s German 1400–1700, 82, 2014 = Hollstein’s German Engravings, Etchings and Woodcuts 1400–1700, Bd. 82: Tobias Stimmer, hg. von Paul Tanner, Ouderkerk aan den Ijssel 2014.
- Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952 = Rudolf Huber, Die Gerechtigkeitsbilder im Rathaus, in: Tübinger Blätter, 39 (1952), S. 55–61.
- Huber, Gerichtsstube, 1952 = Rudolf Huber, Die kleine Gerichtsstube im Rathaus, in: Tübinger Blätter, 39 (1952), S. 44–47.
- Huber, Rathaus, 1965 = Rudolf Huber, Das Rathaus in Tübingen, in: Kleine Tübinger Schriften, Heft 1, hg. von der Universitätsstadt Tübingen, Tübingen 1965.
- KDM Schwarzwaldkreis, 1897 = Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg, bearbeitet von Eduard Paulus, Stuttgart, 1897, hier S. 394–396.
- Klemm, Stimmer, 1984 = Christian Klemm, Stimmers Malereien im grossen Saal des markgräflichen Schlosses zu Baden-Baden, in: Ausst.-Kat. Spätrenaissance am Oberrhein. Tobias Stimmer 1539–1584, Kunstmuseum Basel 23. September –9. Dezember 1984, Basel 1984, S. 118–140.
- Setzler, Prudentia, 2003 = Wilfried Setzler, Bildgeschichten aufgedeckt. Im Tübinger Rathaus die „Prudentia“ unter den Gerechtigkeitsbildern, in: Schwäbische Heimat, 54 (2003), S. 133–135.
- Sydow, Rechtsprechung, 1978 = Jürgen Sydow, Tübingen als zentraler Ort der Verwaltung und der Rechtsprechung. Ein historischer Überblick, in: Tübinger Blätter, 65 (1978), s. 20–27.
- Sydow, Tübinger Rathaus, 1984 = Jürgen Sydow, Das Tübinger Rathaus (Kleine Tübinger Schriften, 8), Tübingen 1984 (Erstauflage 1969).
- Tipton, Res publica, 1996 = Susan Tipton, Res publica bene ordinate, Hildesheim/Zürich/New York 1996.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Sydow, Rechtsprechung, 1978, S. 22.
- ↑ Sydow, Rechtsprechung, 1978, S. 23.
- ↑ Huber, Rathaus, 1965, S. 19. Außerdem: Hofgericht 1460 - 1806 - Oberlandesgericht Stuttgart
- ↑ Laut Huber, Rathaus, 1965, S. 19 tagte das Gericht im „obersten Stockwerk“ des Rathauses.
- ↑ Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 48. Ebenso Huber, Rathaus, 1965, S. 1. Ausführlicher: Sydow, Rathaus, 1984, S. 1–2, der darauf hinweist, dass der Verkauf gegen eine jährliche Leibrente vor dem 28. Mai 1433 erfolgt sein muss, da damals der Ehemann der urkundenden Witwe noch lebte.
- ↑ Schuster, Rathaus Tübingen, 1934, S. 51.
- ↑ Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 2. Vermutlich als Ersatz wurde sie später in den Mittelpfosten der Nord- oder Südwand des im ersten Obergeschoss gelegenen großen Saals geschnitzt. Auf die als nachträglich erkannte Jahreszahl im Saal (Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 2) beziehen sich Schuster, Rathaus Tübingen, 1934, S. 51 (Südwand) und Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 49 (Nordwand).
- ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 48.
- ↑ Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 2.
- ↑ Schuster, Rathaus Tübingen, 1934, S. 53–54.
- ↑ Huber, Rathaus, 1965, S. 5; Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 3.
- ↑ Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 3.
- ↑ Schuster, Rathaus Tübingen, 1934, S. 52.
- ↑ Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 48; Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 3.
- ↑ Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 48, Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 3.
- ↑ Schuster, Rathaus Tübingen, 1934, S. 51 und 56; Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 11 mit Abb.
- ↑ Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 48–49.
- ↑ Löffler, Rathaus Tübingen, 1934, S. 49.
- ↑ Abb. bei Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 45.
- ↑ Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 44. Die Stuckateure Ignatius und Konstantin Brill kamen aus Tirol (Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 46). Der zugehörige Eintrag aus den im Stadtarchiv verwahrten Bürgermeisterrechnungen transkribiert bei Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 46–47.
- ↑ Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 46.
- ↑ 22,0 22,1 22,2 Huber, Kleine Gerichtsstube, 1952, S. 47.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 56.
- ↑ Fleischhauer, Renaissance, 1971, S. 162.
- ↑ Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 12–13.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56; Huber, Rathaus, 1965, S. 8; Sydow, Tübinger Rathaus, 1984, S. 13.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 57–58.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 57. Zu Züberlin außerdem: Geissler, Zeichner, 1969, S. 95–99 mit Abb. 14–18.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 57. Für das Gleichnis vom Balken und vom Splitter im Auge wurde auf ein Gemälde von Heinrich Füllmaurer verwiesen, das dieser um 1540 auf einem Seitenflügel des Mömpelgarder Altars gemalt hatte (Jacob Züberlein – Wikipedia). Die Haltung der Personen stimmt allerdings nicht genau überein, sodass angesichts der enormen Vorlagentreue der anderen Szenen Züberlins von einer anderen Vorlage auszugehen ist.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 57.
- ↑ 31,0 31,1 Tipton, Res publica, 1996, S. 463 nach einem Hinweis des Stadtarchivs Tübingen.
- ↑ 'Josephus, Flavius: Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten', Bild 3 von 1156 | MDZ
- ↑ 'Livius, Titus: Titus Livius, vnd Lucius Florus, von Ankunfft vnnd Ursprung deß Römischen Reichs, der alten Römer Herkommen ...', Bild 1 von 948 | MDZ
- ↑ Hierzu: Klemm, Stimmer, 1984.
- ↑ Klemm, Stimmer, 1984 mit zahlreichen Abbildungen und Nennung der älteren Literatur.
- ↑ Klemm, Stimmer, 1984, S. 126, Anm. 42.
- ↑ Fleischhauer, Tübinger Rathaus, 1934, S. 57. Die Ausgabe von 1598 ist online einsehbar: https://doi.org/10.11588/diglit.1607#0164
- ↑ 38,0 38,1 Dietterlin, Wendel: Architectvra: Von Außtheilung, Symmetria vnd Proportion der Fünff Seulen, und aller darauß volgender Kunst Arbeit, von Fenstern, Caminen ... (Nürnberg, 1598) [VD16 D 1694]
- ↑ Fleischhauer, Stuttgarter Lusthaus, 1932.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56 und 60.
- ↑ 41,0 41,1 41,2 41,3 41,4 41,5 Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 57.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 59.
- ↑ 43,0 43,1 43,2 43,3 43,4 43,5 Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 60.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56 mit Abb.
- ↑ 45,0 45,1 Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 57–58.
- ↑ Hollstein‘s German 1400–1700, 82, 2014, Kat.-Nr. 1239 mit Abb. S. 49.
- ↑ 47,0 47,1 47,2 Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56–57.
- ↑ Hollstein‘s German 1400–1700, 79, 2014, Kat.-Nr. 139 mit Abb. S. 212. 17373987368888bsb00028659.pdf. Hier S. 43.
- ↑ Setzler, Prudentia, 2003, S. 135 sieht hier die weltliche und die geistliche Macht symbolisiert.
- ↑ Huber, Rathaus, 1965, S. 11.
- ↑ Falisker Schulmeister – RDK Labor
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56. Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 360 mit Abb. S. 81. 'Livius, Titus: Titus Livius, vnd Lucius Florus, von Ankunfft vnnd Ursprung deß Römischen Reichs, der alten Römer Herkommen ...', Bild 1 von 948 | MDZ. Hier S. 154.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 56 mit Abb. des Holzschnitts auf S. 55. Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 364 mit Abb. S. 83. 'Livius, Titus: Titus Livius, vnd Lucius Florus, von Ankunfft vnnd Ursprung deß Römischen Reichs, der alten Römer Herkommen ...', Bild 1 von 948 | MDZ. Hier S. 173.
- ↑ Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 407 mit Abb. S. 112. 'Josephus, Flavius: Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten', Bild 3 von 1156 | MDZ. Hier fol. 13.
- ↑ Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 438 mit Abb. S. 127. 'Josephus, Flavius: Historien und Bücher von alten jüdischen Geschichten', Bild 3 von 1156 | MDZ. Hier fol. 86.
- ↑ Huber, Gerechtigkeitsbilder, 1952, S. 57. Tarquinĭus - Zeno.org (http://www.zeno.org/nid/20011069872)
- ↑ Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 344 mit Abb. S. 73. Siehe auch 'Livius, Titus: Titus Livius, vnd Lucius Florus, von Ankunfft vnnd Ursprung deß Römischen Reichs, der alten Römer Herkommen ...', Bild 1 von 948 | MDZ. Hier S. 49.
- ↑ Hollstein’s German 1400-1700, 80, 2014, Kat.-Nr. 354 mit Abb. S. 78. Siehe auch 'Livius, Titus: Titus Livius, vnd Lucius Florus, von Ankunfft vnnd Ursprung deß Römischen Reichs, der alten Römer Herkommen ...', Bild 1 von 948 | MDZ